Dan-Prüfung
Damit Ihr zur Dan-Prüfung zugelassen werdet, müsst Ihr folgende Punkte beachten:
- Wartezeit: mind. 1 Jahr nach der Prüfung zum 1. Kyu (DKV/BKB)
- Dan-Antrag rechtzeitig abgeben (derzeit ca. 4 Monate vor geplanter Prüfung)
- Prüfungsgebühr an DKV überweisen (derzeit 103,00 Euro, Konto steht auf Dan-Antrag)
- Kampfrichterlehrgang erfolgreich absolvieren (innerhalb der letzten zwei Jahre vor Prüfung)
- Es muss eine gültige Jahresmarke im Pass eingeklebt sein
Hinweis: Auf den Dan-Anträgen steht, dass diese spätestens 4 Wochen vor Prüfung abzugeben sind. Herr Schölz hat darauf hingewiesen, dass dieses derzeit aber zw. 3-4 Monaten benötigt, also nicht so lange warten!